KOSTEN

Schnelle und kompetente Hilfe - zu fairen Preisen

Da bei uns immer der hilfesuchende Mensch im Mittelpunkt steht, haben wir die wirtschaftliche, finanzielle und soziale Lage unserer Mandanten in einem ganz erheblichen Maße berücksichtigt. Dadurch ist es auch Menschen mit einem sehr kleinen finanziellen Spielraum und mit sehr vielen Gläubigern möglich, unsere Dienstleistung in Anspruch zu nehmen.

Bei unserer Preisgestaltung haben wir darauf geachtet, dass es sich hier um einmalige und endgültige Preise handelt, die auch für überschuldete Menschen finanziell und sozialverträglich realisierbar sind. Es kommen keinerlei versteckte Kosten auf Sie zu. Sie haben die Möglichkeit den Gesamtbetrag in kleineren Zahlungen anzusparen. Wir arbeiten ausschließlich nach dem Vorschuss-Prinzip, das ist fair für beide Seiten. 


Dienstleistung des Rechtsanwaltes - Kosten

Bei Schuldnerberatung denken viele erst einmal an karitative Einrichtungen, die in der Regel kostenfrei für den Schuldner sind. Die dort entstehenden Kosten der Schuldnerberatung werden von anderer Stelle - staatliche Zuschüsse, Jobcenter, Spenden, Ehrenamt oder ähnliches - übernommen. Rechtsanwälte werden nicht aus Spenden finanziert und erhalten auch keine staatlichen Zuschüsse. Daher müssen sie Ihre Dienstleistungen aus dem Rechtsanwalthonorar finanzieren. 

Ein Rechtsanwalt kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen für einen Schuldner kostenfrei tätig werden. Dazu hat der Gesetzgeber das Beratungshilfegesetz - kurz BerHG - vorgesehen. Der Beratungshilfeschein berechtigt den Schuldner, einen Anwalt seiner Wahl aufzusuchen um sich beraten und außergerichtlich vertreten zu lassen. Bei der Privatinsolvenz umfasst die Beratungshilfe die Beratung und die Vertretung im außergerichtlichen Schuldenregulierungsverfahren. 

Die Beratungshilfe kann bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht beantragt werden.

Selbstverständlich vertreten wir Sie im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren kostenfrei* wenn Sie einen Beratungsschein Ihres zuständigen Amtsgerichtes vorlegen. 
(* gesetzlicher Eigenanteil 15 €)

Regelinsolvenzen werden jedoch davon nicht erfasst.

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